Ihr gutes Recht in Mainz
Geschädigte in Mainz haben rechtlich freie Gutachterwahl. Auch wenn die gegnerische Versicherung Druck ausübt – Sie sind nicht verpflichtet, deren Gutachter zu akzeptieren. Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist gerichtsfest und maximal in Ihrem Interesse.
Wir sind als unabhängiges Sachverständigenbüro ausschließlich Ihrem Interesse verpflichtet – ohne Bindung an Versicherungen oder Werkstattketten. So setzen wir Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturkosten in voller Höhe durch.

