Von Wiederbeschaffungswert bis 130-%-Regel: Im Lexikon erklären wir alle wichtigen Fachbegriffe rund um Schadengutachten, Schadenregulierung und Versicherung – kurz, verständlich und juristisch fundiert.
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Die 130-%-Regel erlaubt eine Reparatur auch dann, wenn die Kosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen.
Als Bagatellschaden gelten kleinere Blechschäden bis etwa 750 €, bei denen ein Kostenvoranschlag in der Regel ausreicht.
Ein Beweissicherungsgutachten dokumentiert den aktuellen Fahrzeugzustand zur späteren rechtlichen Verwendung.
Die Fahrzeugbewertung ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs – z. B. für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Scheidung.
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten auszahlen, ohne tatsächlich zu reparieren.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert alle berechtigten Schäden des Geschädigten.
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, etwa bei Selbstverschulden, Diebstahl oder Naturereignissen.
Der Kostenvoranschlag ist eine vereinfachte Reparaturkalkulation einer Werkstatt und sinnvoll bei Bagatellschäden bis ca. 750 €.
Anstelle des Nutzungsausfalls können Sie einen Mietwagen nehmen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Nutzungsausfallentschädigung ist eine pauschale Tagessatz-Zahlung für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist.
Das Oldtimergutachten bewertet historische Fahrzeuge und ist Voraussetzung für H-Kennzeichen und Spezialversicherung.
Die Reparaturbestätigung dokumentiert nach einer Eigen- oder Teilreparatur die fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs.
Der Restwert ist der Betrag, den ein beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand am Markt noch erzielen kann.
Mit der Schadenanzeige melden Sie den Unfall gegenüber Ihrer und/oder der gegnerischen Versicherung.
Ein Schadengutachten ist die unabhängige, schriftliche Bewertung eines Fahrzeugschadens durch einen KFZ-Sachverständigen und Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung.
Die Schadenregulierung umfasst alle Schritte von der Schadenmeldung bis zur Auszahlung durch die Versicherung.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger arbeitet ausschließlich im Interesse des Geschädigten – nicht für die Versicherung.
Vorschäden sind alle vor dem aktuellen Unfall vorhandenen Schäden – sie müssen im Gutachten klar abgegrenzt werden.
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, den ein unfallinstandgesetztes Fahrzeug beim späteren Verkauf erleidet.
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert und wird beim Totalschaden ausgezahlt.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug auf dem regionalen Markt zahlen müssten.