Zurück zum Lexikon
Schaden

Vorschaden

Vorschäden sind alle vor dem aktuellen Unfall vorhandenen Schäden – sie müssen im Gutachten klar abgegrenzt werden.

Definition & Bedeutung

Werden Vorschäden verschwiegen oder nicht sauber abgegrenzt, kann die Versicherung die Regulierung komplett verweigern. Ein erfahrener Sachverständiger trennt Alt- und Neuschaden anhand von Schadenbild, Verformungsrichtung und ggf. Lackschichtdicken-Messung.

Reparierte und unreparierte Vorschäden müssen offengelegt und im Gutachten dokumentiert werden, um den Anspruch auf den Neuschaden nicht zu gefährden.