Definition & Bedeutung
Werden Vorschäden verschwiegen oder nicht sauber abgegrenzt, kann die Versicherung die Regulierung komplett verweigern. Ein erfahrener Sachverständiger trennt Alt- und Neuschaden anhand von Schadenbild, Verformungsrichtung und ggf. Lackschichtdicken-Messung.
Reparierte und unreparierte Vorschäden müssen offengelegt und im Gutachten dokumentiert werden, um den Anspruch auf den Neuschaden nicht zu gefährden.
