Definition & Bedeutung
Auch nach einer fachgerechten Reparatur bleibt ein Fahrzeug ein Unfallwagen – und ist damit auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Er wird vom Sachverständigen anhand etablierter Berechnungsmethoden (Ruhkopf/Sahm, BVSK) ermittelt.
Die Wertminderung wird in der Regel ab einem Fahrzeugalter unter fünf Jahren bzw. einer Laufleistung unter 100.000 km anerkannt. Sie ist ein eigenständiger Schadenposten und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten ausgezahlt.
