Definition & Bedeutung
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) bezeichnet den Brutto-Händlerverkaufspreis für ein vergleichbares Fahrzeug gleichen Typs, gleicher Ausstattung, gleichen Alters und gleichen Zustands. Er wird vom Sachverständigen anhand aktueller Marktpreise (z. B. mobile.de, DAT, Schwacke) ermittelt.
Der WBW spielt vor allem beim wirtschaftlichen Totalschaden eine zentrale Rolle: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 %, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall erhalten Sie den Wiederbeschaffungsaufwand (WBW abzüglich Restwert) ausgezahlt.
