Definition & Bedeutung
Der Restwert wird durch den Sachverständigen über mindestens drei seriöse Angebote auf dem regionalen Markt ermittelt. Diese regionale Bindung ist wichtig: Versicherungen verweisen häufig auf höhere Online-Restwertangebote spezialisierter Aufkäufer – diese sind nach BGH-Rechtsprechung jedoch in der Regel unbeachtlich.
Der Restwert wird beim wirtschaftlichen Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug unter dem im Gutachten ausgewiesenen Restwert, kann die Differenz zum Schaden gehören.
