Definition & Bedeutung
Man unterscheidet zwischen technischem und wirtschaftlichem Totalschaden. Ein technischer Totalschaden bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher repariert werden kann. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigen (sog. 130-%-Regel).
Innerhalb der 130-%-Grenze dürfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen und behalten – Voraussetzung ist eine fachgerechte Reparatur und sechs Monate Weiternutzung. Über 130 % erfolgt die Abrechnung auf Totalschadenbasis: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
