Definition & Bedeutung
Liegen die Reparaturkosten zwischen 100 % und 130 % des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie Ihr Fahrzeug auf Kosten der Versicherung reparieren lassen – aus dem sogenannten Integritätsinteresse heraus. Voraussetzung: vollständige, fachgerechte Reparatur nach Gutachten und mindestens sechsmonatige Weiternutzung.
Die Regel basiert auf einer Entscheidung des BGH und schützt das Interesse des Geschädigten an seinem vertrauten Fahrzeug. Bei Überschreitung der 130-%-Grenze wird zwingend auf Totalschadenbasis abgerechnet.
