Zurück zum Lexikon
Werte

Wiederbeschaffungsaufwand

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert und wird beim Totalschaden ausgezahlt.

Definition & Bedeutung

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhalten Sie nicht den vollen Wiederbeschaffungswert ausgezahlt, sondern den Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. So wird vermieden, dass Sie sowohl die Versicherungsleistung als auch den Verkaufserlös des Wracks doppelt erhalten.