Definition & Bedeutung
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhalten Sie nicht den vollen Wiederbeschaffungswert ausgezahlt, sondern den Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. So wird vermieden, dass Sie sowohl die Versicherungsleistung als auch den Verkaufserlös des Wracks doppelt erhalten.
