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Gutachten

Schadengutachten

Ein Schadengutachten ist die unabhängige, schriftliche Bewertung eines Fahrzeugschadens durch einen KFZ-Sachverständigen und Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung.

Definition & Bedeutung

Das Schadengutachten ist das zentrale Beweismittel nach einem Verkehrsunfall. Es dokumentiert detailliert alle sichtbaren und verdeckten Schäden am Fahrzeug, beziffert die voraussichtlichen Reparaturkosten und hält den Fahrzeugzustand vor dem Schaden fest. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie laut BGH-Rechtsprechung Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Ein vollständiges Schadengutachten enthält Fahrzeugidentifikation, Reparaturkalkulation auf Basis aktueller Herstellerdaten (Audatex, DAT), Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer, Nutzungsausfall sowie eine umfangreiche Fotodokumentation. Diese Bestandteile sind notwendig, damit die Versicherung den Schaden vollständig reguliert und keine Kürzungen vornimmt.

Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag der Werkstatt ist das Gutachten gerichtsfest und neutral. Es dient nicht nur der Schadenregulierung, sondern bildet auch die Grundlage für die fiktive Abrechnung, bei der Sie sich den Reparaturbetrag auszahlen lassen können, ohne tatsächlich reparieren zu lassen.

Häufige Fragen

Wer bezahlt das Schadengutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten ab einer Schadenhöhe von ca. 750 €.

Wie lange dauert die Erstellung?

In der Regel erhalten Sie das fertige Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung.