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Gutachten

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist eine vereinfachte Reparaturkalkulation einer Werkstatt und sinnvoll bei Bagatellschäden bis ca. 750 €.

Definition & Bedeutung

Ein Kostenvoranschlag (KVA) listet die voraussichtlichen Reparaturkosten auf, ist aber kein vollständiges Gutachten. Er enthält weder Wertminderung noch Wiederbeschaffungs- oder Restwertangaben und ist nicht gerichtsfest. Versicherungen akzeptieren ihn nur bei sogenannten Bagatellschäden.

Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 €, sollten Sie immer ein vollständiges Gutachten beauftragen. Andernfalls riskieren Sie, dass berechtigte Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall verloren gehen.