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Schaden

Bagatellschaden

Als Bagatellschaden gelten kleinere Blechschäden bis etwa 750 €, bei denen ein Kostenvoranschlag in der Regel ausreicht.

Definition & Bedeutung

Die Bagatellgrenze liegt nach gefestigter Rechtsprechung bei rund 750 € brutto. Unterhalb dieser Grenze tragen Versicherungen die Kosten eines Sachverständigengutachtens nicht. Typische Bagatellschäden sind kleinere Lack- oder Kratzerschäden ohne Beeinträchtigung der Fahrzeugsicherheit.

Vorsicht: Was äußerlich nach Bagatelle aussieht, kann innerlich teure Folgeschäden verursachen – etwa bei Stoßstangen mit verdeckten Crashabsorbern oder verzogenen Längsträgern. Im Zweifel sollte immer ein Sachverständiger eine Erstbesichtigung vornehmen.