Definition & Bedeutung
Die Bagatellgrenze liegt nach gefestigter Rechtsprechung bei rund 750 € brutto. Unterhalb dieser Grenze tragen Versicherungen die Kosten eines Sachverständigengutachtens nicht. Typische Bagatellschäden sind kleinere Lack- oder Kratzerschäden ohne Beeinträchtigung der Fahrzeugsicherheit.
Vorsicht: Was äußerlich nach Bagatelle aussieht, kann innerlich teure Folgeschäden verursachen – etwa bei Stoßstangen mit verdeckten Crashabsorbern oder verzogenen Längsträgern. Im Zweifel sollte immer ein Sachverständiger eine Erstbesichtigung vornehmen.
