Definition & Bedeutung
Nach gefestigter BGH-Rechtsprechung haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Ein unabhängiger Sachverständiger ist nicht von einer Versicherung abhängig und vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
Im Gegensatz dazu beauftragen Versicherungen oft hauseigene oder vertraglich gebundene Gutachter (z. B. DEKRA, ControlExpert), deren Bewertung tendenziell zugunsten der Versicherung ausfällt. Ein Gegengutachten kann hier signifikante Mehrleistungen sichern.
