Definition & Bedeutung
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihr Ansprechpartner. Sie reguliert nicht nur den Fahrzeugschaden, sondern auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Anwaltskosten und ggf. Schmerzensgeld.
Wichtig: Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund. Sie hat ein wirtschaftliches Interesse an niedriger Regulierung. Ein eigener Sachverständiger und ggf. ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sichern Ihre Ansprüche umfassend.
