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Recht

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, etwa bei Selbstverschulden, Diebstahl oder Naturereignissen.

Definition & Bedeutung

Man unterscheidet Teilkasko (z. B. Glas, Wild, Diebstahl, Sturm) und Vollkasko (zusätzlich Selbstverschulden und Vandalismus). Bei Kaskoschäden bestimmt häufig die Versicherung den Gutachter – Sie haben aber das Recht auf eine zweite Meinung.

Im Kaskofall werden Reparaturkosten erstattet, jedoch in der Regel ohne Wertminderung und Nutzungsausfall. Achten Sie auf Selbstbeteiligung und Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.