Definition & Bedeutung
Man unterscheidet Teilkasko (z. B. Glas, Wild, Diebstahl, Sturm) und Vollkasko (zusätzlich Selbstverschulden und Vandalismus). Bei Kaskoschäden bestimmt häufig die Versicherung den Gutachter – Sie haben aber das Recht auf eine zweite Meinung.
Im Kaskofall werden Reparaturkosten erstattet, jedoch in der Regel ohne Wertminderung und Nutzungsausfall. Achten Sie auf Selbstbeteiligung und Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.
