Definition & Bedeutung
Die fiktive Abrechnung gibt Ihnen die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob, wo und wie Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Ausgezahlt werden die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten – jedoch ohne Mehrwertsteuer (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB).
Bei jüngeren Fahrzeugen (in der Regel bis drei Jahre) müssen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde gelegt werden. Bei älteren Fahrzeugen kann die Versicherung auf gleichwertige freie Werkstätten verweisen, wenn diese ortsnah und tatsächlich verfügbar sind.
