Definition & Bedeutung
Die Schadenanzeige sollte innerhalb von einer Woche nach dem Unfall erfolgen. Geben Sie Tatort, -zeit, Beteiligte, Kennzeichen, Versicherungsdaten und einen sachlichen Hergang an. Schuldanerkenntnisse sollten Sie vermeiden.
Das spätere Schadengutachten und ggf. das polizeiliche Aktenzeichen ergänzen die Anzeige und beschleunigen die Regulierung.
